Sie setzen die Ziele im Rahmen des Hamburgischen Klimaschutzgesetz nach §23 der CO2-neutralen Verwaltung 2030 um, identifizieren die relevanten Bereiche und Akteur:innen und bauen die zugehörigen Strukturen auf, unterstützen den Aufbau eines Systems zur Erfassung von Daten für eine Bilanzierung.