Sie übernehmen die Leitung und Strukturierung der Einbringung fachlicher Belange des Stadtplanungsamtes bei der Einführung des neuen Stadtbahn-Systems. Dazu zählen insbesondere: Zielentwicklung für neue systemweite stadtgestalterische und funktionale Lösungen sowie für besondere städtische Bereiche bei der Einführung eines neues Stadtbahn-Systems, umfassende stadtplanerische Beurteilung von sehr komplexen Projektzwischenständen, Management von fachlichen Konflikten im Zusammenwirken, Gestaltung und Mitwirkung an verschiedenen Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung.