Durchführen von lebenslagenorientierten, individuellen und berufsbezogenen Beratungen in allen Fragen der Rehabilitation. Ermitteln, Durchführen und Steuern von Leistungen des Teilhabeplans im Sinne von § 19 SGB IX. Entscheiden über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Aufbauen und Pflegen der regionalen Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit mit Kooperationspartner*innen wie Bildungsträgern, Rehabilitationseinrichtungen, gesetzlichen Rehabilitationsträgern, Unternehmen und Institutionen.