Sie betreuen, versorgen und unterstützen junge Menschen von 0 bis zum 18. Lebensjahr in Krisen- und anspruchsvollen Übergangssituationen. Sie kooperieren eng mit den Beratungszentren/Sozialen Diensten des Jugendamtes, Vormündern, Polizei, Kitas, Schulen, Kliniken, Behörden und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe. Sie sind zuständig für Maßnahmen nach §§ 42, 42a und in Ausnahmefällen auch für Hilfen nach §§ 27ff SGB VIII.