ganzheitliche Betreuung der Förderprojekte von Anfang bis Ende, dementsprechend Beratung zu Förderprogrammen von Antragsstellenden und Zuwendungsempfangenden zu betriebswirtschaftlichen, zuwendungs- und vergaberechtlichen Fragen. Antragsberatung inkl. Bonitätsprüfung von Finanzierungsplänen, Prüfung von Anträgen, Erstellung von Förderempfehlungen und Erteilung von Bescheiden. Prüfung von Finanzierungsplänen, Zwischen- und Verwendungsnachweisen, Änderungsanträge und Schlussmitteilungen.