Sie nehmen Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach § 54 EnWG sowie die Vertretung Hamburgs im Länderausschuss der Bundesnetzagentur wahr, bereiten Beiratssitzungen für die Beiratsmitglieder der Freien und Hansestadt Hamburg vor, bearbeiten und entwickeln regulatorisch Grundsatzfragen der leitungsgebundenen Energieversorgung im Bereich Strom, Gas und Wasserstoff und der Gasnetztransformation inklusive Verbraucherfragen weiter.