Sie werden im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung tätig sein. Dazu gehören u. a. folgende Tätigkeiten: Organisation, Umsetzung und Durchführung des nationalen Antibiotikaminimierungs-Konzeptes in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, Aus- und Bewertung von Maßnahmenplänen einschließlich Kontrollen im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzeptes, Überwachung und Beurteilung des Verkehrs von Tierarzneimitteln in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen.