Sie bearbeiten Grundsatzfragen sowohl bei der Umsetzung als auch der ministeriellen Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer Gesetze der EU, des Bundes und der FHH, erarbeiten fachliche Stellungnahmen und beraten die verschiedenen Beteiligten, prüfen und bewerten bautechnische Nachweise zum Wärmeschutz und zur Energieeinsparung bei komplexen Bauvorhaben im Rahmen der Eigenprüfungen, prüfen, bearbeiten und entscheiden Anträge auf Abweichungen und Befreiungen und bewerten komplexe Quartiersansätze.