Verwirklichung des Rechtes auf Erziehung, allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes. Vermittlung von Hilfen in einer Notsituation. Prüfung, Einleitung und Steuerung entsprechender Hilfen zur Erziehung sowie ergänzender Leistungen. Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII. Einleitung bzw. Vermittlung von Maßnahmen zur sprachlichen und kulturellen Integration.