Sie beraten, begleiten und unterstützen die Beteiligten in diesem Prozess und beziehen verschiedene Kooperationspartner in Ihre Arbeit ein. Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Personensorgeberechtigten sowie von jungen Volljährigen werden von Ihnen festgestellt und entsprechende Hilfen auf der Grundlage des SGB VIII eingeleitet und gesteuert.