Überwachung und Beratung von Gewerbe- und Industriebetrieben in den Bereichen Abwasserbehandlung, Oberflächenentwässerung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Abfall. Prüfung von Anträgen zu gewerblichen Bauvorhaben, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und abfallrechtlich relevanten Tatbeständen. Durchführung von wasserrechtlichen Verfahren für Gewerbe- und Industriebetriebe (Genehmigungen, Erlaubnisse, Anordnungen).