Sie begleiten Menschen im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe: Sie unterstützen Menschen mit Suchterkrankungen u. a. in der eigenständigen Bewältigung ihres Lebensalltags, bei administrativen Angelegenheiten, bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und bei der Wahrnehmung sozialer Kontakte, bei Kriseninterventionen Bedarfsermittlung und Umsetzung der Teilhabeplanung nach Vorgaben des Kostenträgers.