Beurteilungen von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen behördlicher Genehmigungsverfahren. Fachliche Stellungnahmen zu Flächennutzungs-, Bebauungsplänen usw. Vollzug artenschutzrechtlicher Vorschriften. Überwachung und Betreuung von Schutzgebieten. Planung, Organisation und Betreuung von Umsetzungsmaßnahmen, von Artenhilfsprogrammen und von Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten. Mitwirkung beim Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm und bei Fördermaßnahmen nach der Naturpark- und Landschaftspflegerichtlinie.